Das damalige Amt für Berner Wirtschaft (beco) erachtete in seinem Fachbericht vom 6. Mai 201532 die geplante Kaminhöhe der Abluftreinigungsanlage von 22 m ab dem Niveau des Werkareals als ausreichend. Es beantragte aber eine Auflage, wonach sowohl für die Quellenabluft als auch für die Abluft aus den Produktionsräumen, d.h. für die schwer und die leicht belastete Abluft, die Geruchsemissionen auf 500 GE/m3 zu begrenzen seien. Der Wert sei als arithmetisches Mittel der letzten 6 Messungen zu verstehen.