Die Gemeinde erklärt in ihrer Stellungnahme vom 23. Juni 2021, die Bauherrschaft habe nach Fertigstellung des Lebensmittelveredelungszentrums das Formular Selbstkontrolle 2 eingereicht. Der Beschwerdeführer behauptet nicht, dass er bis anhin Geruchsimmissionen aus dem neuen Lebensmittelveredelungszentrum konkret wahrgenommen hat.