g) Gemäss den Angaben der Bauherrin gegenüber der Gemeinde vom 3. Februar 202029 war die Inbetriebnahme der Abluftanlagen auf das Frühjahr 2021 vorgesehen. Bei Ergehen des angefochtenen Entscheids im April 2021 war die Gebäudehülle des Fabrikgebäudes fertiggestellt; die Arbeiten im Innenbereich sowie die Umgebungsgestaltung waren noch nicht abgeschlossen.30 Gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerin und der von Amtes wegen Beteiligten wurde das streitige Bauvorhaben inzwischen fertig gestellt. Die Gemeinde erklärt in ihrer Stellungnahme vom 23. Juni 2021, die Bauherrschaft habe nach Fertigstellung des Lebensmittelveredelungszentrums das Formular Selbstkontrolle 2 eingereicht.