Auch eher angenehme Gerüche können zur Belästigung werden, wenn sie regelmässig unfreiwillig wahrgenommen werden müssen, und ihre Wahrnehmbarkeit führt deshalb ebenfalls eine besondere Beziehungsnähe herbei. In quantitativer Hinsicht ist auch bei Gerüchen eine deutliche Wahrnehmung, d.h. eine gewisse minimale Intensität und Regelmässigkeit erforderlich. Es genügt daher zur Begründung der Legitimation bspw. nicht, wenn Gerüche nur bei bestimmten, seltenen Wetterlagen wahrgenommen werden.