Der Beschwerdeführer hält dem entgegen, auch in der J.________ würden keine Tierkörper verbrannt, sondern Schlachtabfälle extrahiert. Im hier streitigen Lebensmittelveredelungszentrum würden pro Jahr 50’000 Tonnen Tierfett und Knochen thermisch behandelt, d.h. das Fett geschmolzen und die Knochen für Bouillon ausgekocht. Dadurch seien unangenehme Gerüche und belästigende Schadstoffe zu erwarten, welche zu den bestehenden Belästigungen hinzukämen und die Lebensqualität am Wohnort des Beschwerdeführers erheblich beeinträchtigen könnten. Das Lebensmittelveredelungszentrum verfüge über kleinere Biofilteranlagen als die J.___