Nichtigkeit bedeutet rechtliche Unwirksamkeit. Ein Entscheid ist nichtig, wenn er an besonders schweren inhaltlichen oder formellen Mängeln krankt und dies überdies offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist und die Rechtssicherheit (und der Vertrauensschutz) durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet werden.20 Nichtigkeitsgründe sind hauptsächlich schwerwiegende Verfahrensfehler und die Unzuständigkeit der verfügenden Behörde, während inhaltliche Mängel nur in seltenen Ausnahmefällen die Nichtigkeit einer Verfügung zur Folge haben.21