Nach dieser Bestimmung können Bauentscheide innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig. Zur Beschwerde gegen einen Widerrufsentscheid ist legitimiert, wer in einer besonderen Beziehungsnähe zur Streitsache steht.17 Der Beschwerdeführer ist durch den Nichteintretens-entscheid formell beschwert. Ob er durch die streitige Baubewilligung in schutzwürdigen Interessen betroffen und folglich auch materiell beschwert ist, ist streitig. Zur Beschwerdeführung gegen eine Verfügung, die ihm die Legitimation abspricht, ist er jedenfalls befugt.18