Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte reichte am 29. Juli 2021 ihre Beschwerdeantwort ein. Sie beantragt die Abweisung der Beschwerden, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. Dem Beschwerdeführer sei die Einsicht in die Baubewilligungsakten Nr. 083/14 zu verweigern.