6. Die Gemeinde sistierte mit Verfügung vom 2. Juni 2021 das mit der Verfügung vom 19. April 2021 eröffnete Akteneinsichtsverfahren gemäss Informationsgesetz bis zur Erledigung des Beschwerdeverfahrens vor der BVD. 7. Das Rechtsamt beteiligte mit Verfügung vom 1. Juli 2021 die E.________ von Amtes wegen am Verfahren und setzte ihr Frist für die Einreichung einer Beschwerdeantwort. Es gab ausserdem den Beteiligten Gelegenheit, sich zum Gesuch des Beschwerdeführers betreffend Erlass vorsorglicher Massnahmen (Baustopp, Nutzungsverbot) zu äussern.