5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet11, vereinigte die beiden Verfahren unter der Verfahrensnummer RA Nr. 110/2021/76. Es holte die Vorakten einschliesslich der Akten des Baubewilligungsverfahrens Nr. 083/14 ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Verfügung vom 21. Mai 2021 teilte es den Beteiligten seine Absicht mit, dem Beschwerdeführer nach Eingang der vollständigen Vorakten die Akteneinsicht zu gewähren.