4. Am 19. Mai 2021 überwies das Regierungsstatthalteramt Seeland eine Eingabe des Beschwerdeführers vom 20. April 2021 zuständigkeitshalber an die BVD. Die Eingabe richtet sich gegen die Verfügung der Gemeinde vom 19. April 2021 betreffend Akteneinsicht nach dem Informationsgesetz. Der Beschwerdeführer beanstandet darin eine Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung der Gemeinde im Verfahren betreffend den Widerruf der Baubewilligung Nr. 083/14.