Nachdem dieses nachgereicht worden war, bewilligte die Gemeinde G.________ am 7. August 2019 gestützt u.a. auf den positiven Fachbericht des AUE die Projektänderung.5 Am 11. Mai 2020 bewilligte die Gemeinde G.________ eine weitere Projektänderung. Diese betraf die Anpassung der Ein- und Ausfahrten für LKW und PW, die Änderung der Parkierung, die Verschiebung der Überdachung bei der Flüssigverladestation und die Anpassung der öffentlichen Beleuchtung.6 Am 14. Oktober 2020 erteilte die Gemeinde G.________ die Baubewilligung für eine dritte Projektänderung betreffend den barrierefreien Zugang bzw. den Verzicht auf eine Hebebühne beim Haupteingang.7