Grundbuchblatt Nr. H.________ (Baubewilligung Nr. 083/14). Die Bauparzelle befindet sich in der Arbeitszone Aa und im Gewässerschutzbereich Au sowie teilweise im Wirkungsbereich des Uferschutzplans nach SFG2. Für die Baubewilligung war eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden und es wurden zahlreiche Auflagen mit ihr verknüpft. Die E.________ wurde verpflichtet, dem damaligen Amt für Umweltkoordination und Energie (heute Amt für Umwelt und Energie;