1. Die E.________-Gruppe ist im Bereich der Verwertung von Reststoffen und Nebenprodukten der Fleischwirtschaft tätig. Unter der Leitung der Muttergesellschaft E.________ Holding AG betätigen sich am Betriebsstandort in G.________ mehrere Tochtergesellschaften, u.a. die Beschwerdegegnerin und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte. Der Betriebsstandort in G.________ umfasst die Lebens- und Futtermittelproduktion, die Produktion von Bio-Brennstoffen und die Verarbeitung von Häuten und Fellen.1 Am 21. August 2015 bewilligte die Gemeinde G.________ der E.________ den Neubau eines Betriebsgebäudes (Lebensmittelveredelungszentrum) auf der Parzelle G.________