Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ältere Menschen allenfalls weniger effizient auf oxidativen Stress reagieren können. Die entsprechenden Rügen erweisen sich daher ebenfalls als unbegründet. Demzufolge ist die Beschwerde mit Ausnahme der zusätzlichen Auflage abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die angefochtene Baubewilligung wird bestätigt. 10. Verfahrenskosten