d) Es besteht somit nach dem heutigen Stand der Wissenschaft kein Anlass zur Annahme, dass bei Einhaltung der Anlagegrenzwerte resp. der bewilligungsfähigen Frequenzen eine Gesundheitsgefährdung vom Bauvorhaben ausgeht, die es rechtfertigen würde, dieses nicht zu bewilligen. Wie bereits dargelegt, liegt die zu erwartende Strahlenbelastung beim Alters- und Pflegeheim deutlich unter den Anlagegrenzwerten. Es müssen daher keine weiteren Massnahmen ergriffen werden, um die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu schützen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ältere Menschen allenfalls weniger effizient auf oxidativen Stress reagieren können.