Es könne daher nicht mehr von ideellen resp. rein psychologischen Auswirkungen von Mobilfunkantennen ausgegangen werden. In seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2024 führt der Beschwerdeführer 1 aus, beim Bundesgerichtsentscheid 1C_100/2021 seien insbesondere die medizinischen und biologischen Zusammenhänge ungenügend berücksichtigt worden. Der oxidative Zellstress, ausgelöst durch hochfrequentierte nichtionisierende Strahlung sei heruntergespielt worden. Die Beschwerdeführerin 2 macht darüber hinaus geltend, alte Menschen würden zu denen Menschen gehören, die weniger effizient auf oxidativen Stress reagieren könnten.