a) Die Beschwerdeführenden rügen, mit dem Rundschreiben vom 17. April 2019 habe das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gemeinsam mit dem BAFU festgehalten, 5G Frequenzen würden ausser der Beeinflussung der Hirnströme, der Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, eine Destabilisierung der Erbinformation sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, den program- 15/19 BVD 110/2021/74