Schliesslich sind der BVD keine Messberichte bekannt, bei denen Seiten fehlten oder Parameter geschwärzt sind. Diese sind zudem nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ebenso wenig kann sich die BVD mangels konkreter Beispiele und Zusammenhangs zum vorliegenden Beschwerdeverfahren zur behaupteten Zensur in Form von Kurzberichten äussern. Die im Zusammenhang mit den Kontrollmessungen vorgebrachten Rügen erweisen sich somit mit Ausnahme der zusätzlich anzuordnenden Abnahmemessungen bei den OMEN Nrn. 7 und 10 als unbegründet, soweit darauf einzutreten ist. 9. Gesundheit und oxidativer Stress