7 und 10 keine Abnahmemessungen angeordnet wurden, obschon die 80 %-Schwelle überschritten ist; ein solcher Verzicht wäre zwar grundsätzlich möglich, müsste aber entsprechend begründet werden. Daran ändert der Umstand nichts, dass gemäss der Stellungnahme des AUE vom 15. Juni 2023 der korrekte Messpunkt bei OMEN Nr. 10 in nördlicher Richtung zu verschieben wäre und damit die Feldstärke tiefer liegen dürfte. Ob die 80 %-Schwelle deshalb unterschritten sein dürfte, lässt sich der Stellungnahme des AUE nicht entnehmen, was deshalb nicht auf der Hand liegt, weil der Wert gemäss Standortdatenblatt mit 4.98 V/m deutlich über der 80 %-Schwelle liegt.