c) Die Vollzugsempfehlung zur NISV des BUWAL (heute BAFU) empfiehlt in Ziff. 2.1.8, nach Inbetriebnahme der Anlage in der Regel eine NIS-Abnahmemessung durchzuführen, wenn gemäss rechnerischer Prognose der Anlagegrenzwert an einem OMEN zu 80 % erreicht wird. In begründeten Fällen kann die Behörde diese Schwelle auch niedriger ansetzen. Ergibt die Abnah- 30 Abrufbar unter: www.metas.ch > Dokumentation > Messen im Bereich nichtionisierender Strahlung 31 Vgl. auch BGer 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 8 32 Siehe Fundstelle auf S. 9 oben in der Stellungnahme des Beschwerdeführers 1 vom 10. Januar 2024 33 Siehe Beilage 1 zur Stellungnahme des Beschwerdeführers 1 vom 10. Januar 2024