Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers 1 wurde die schweizerische Messmethode weder im Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz des Bundesamts für Strahlenschutz32 noch im Fachbericht 143 des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW33 als tatsächlich und technisch nicht korrekt dargestellt. Vielmehr wurde diese Methode in diesen Berichten unter der Überschrift «Schweizer Messempfehlung» lediglich objektiv dargestellt. Die Messbarkeit der Strahlung ist nach dem Gesagten sowohl beim Betrieb konventioneller Antennen als auch beim Betrieb adaptiver Antennen möglich.