Gestützt auf den Bericht und den diesbezüglichen Nachtrag des METAS können Abnahmemessungen für adaptive Antennen durchgeführt werden. An der Existenz einer geeigneten Messmethode bestehen entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers 1 somit keine ernsthaften Zweifel.31 Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers 1 wurde die schweizerische Messmethode weder im Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz des Bundesamts für Strahlenschutz32 noch im Fachbericht 143 des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW33 als tatsächlich und technisch nicht korrekt dargestellt.