b) Wie bereits im vorangehenden Abschnitt dargelegt, stellt das QS-System sicher, dass die Antennen nur mit den bewilligten Sendeleistungen strahlen. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers 1 hat der Fachbericht Immissionsschutz zudem Abnahmemessungen verlangt. Diese sind als Auflagen in den Bauentscheid eingeflossen. Dafür bestehen auch geeignete Messmethoden: Mit dem technischen Bericht «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6 GHz» vom 18. Februar 2020 und dem Nachtrag vom 15. Juni 2020 hat das ME- TAS eine Messmethode vorgelegt.30 Darin wird insbesondere auch die Messung für adaptive Antennen erklärt.