Die Beschwerdeführerin 2 kritisiert, für sie sei nicht klar, wie sichergestellt werden könne, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden könnten. Die Beschwerdeführerin 2 verlangt zudem, dass nach der Inbetriebnahme der Anlage innert 3 Monaten auch das Alters- und Pflegeheim D.________ als Ort mit empfindlicher Nutzung miteinzubeziehen und entsprechende Abnahmemessungen durchzuführen seien. Schliesslich sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, das Alters- und Pflegeheim D.________ mit entsprechenden Messgeräten auszustatten, um die Strahlenbelastung zu überwachen.