Eine schweizweite Kontrolle dränge sich umso mehr auf, als sich die Letzten auf computergesteuerte Parameter beschränkten. Zur Prüfung der Datenübertragung sollten die nächsten Stichprobenkontrollen mit Kontrollen vor Ort ergänzt werden. Das BAFU sei der Aufforderung des Bundesgerichts bis heute nicht nachgekommen. Solange kein tadellos funktionierender, ununterbrochener Datenfluss garantiert sei, dürfe keine Baubewilligung erteilt werden. In seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2024 führt er aus, die kantonalen Vollzugsstellen hätten Online-Zugriff auf die Datenbank des BAKOM.