a) Der Beschwerdeführer 1 rügt zusätzlich, das Qualitätssicherungssystem in Form einer Dauerüberwachung während der ganzen Lebensdauer der Anlage solle sicherstellen, dass die im Baugesuch deklarierten Sendeleistungen nie überschritten werden. C.________ habe für ihre 5G- Anlagen kein zertifiziertes QS-System. Im Übrigen habe das Bundesgericht das BAFU in seinem Urteil 1C_97/2018 aufgefordert, den Vollzug des NISV zu überwachen und die Vollzugsmassnahmen der Kantone zu koordinieren. Eine schweizweite Kontrolle dränge sich umso mehr auf, als sich die Letzten auf computergesteuerte Parameter beschränkten.