Im Übrigen ergeben sich die bewilligten Neigungswinkel aus dem Zusatzblatt 2 des Standortdatenblatts vom 14. Dezember 2018. Diese Winkel sind für die Beschwerdegegnerin ebenso wie die im Standortdatenblatt nachgesuchten Sendeleistungen verbindlich. Da keine zusätzlichen Antennendiagramme erforderlich sind, bedarf es auch keiner neuen OMEN-Berechnungen. 7. Qualitätssicherungssystem