Es wird anders als bei der «Worst-Case-Beurteilung» nicht auf die in eine bestimmte Richtung kurzfristig mögliche theoretische maximale Sendeleistung, sondern auf die realistische Maximalleistung abgestellt. Die «Worst-Case-Beurteilung» bietet daher ein höheres Schutzniveau, da sie jederzeit von der theoretisch stärksten Strahlungssituation ausgeht. Folglich dürfte dies auch im Interesse der Beschwerdeführenden sein. Auch diese Rüge erweist sich entsprechend als unbegründet.