Antenne nicht nach der neusten Vollzugshilfe beurteilt werden. Daher ist auch die Deklaration der Anzahl Datenbeams nicht erforderlich. Diese Beurteilung ist gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auch zum heutigen Zeitpunkt, das heisst nach dem vom BAFU veröffentlichten Nachtrag zur Vollzugsempfehlung, zulässig. Das Verfahren muss daher nicht neu aufgerollt werden. Gemäss der «Worst-Case-Beurteilung» beträgt die elektrische Feldstärke bei den umliegenden OMEN max. 4.98 V/m. Der Anlagegrenzwert von 5 V/m23 ist damit eingehalten.