d) Gemäss dem Standortdatenblatt vom 14. Dezember 2018 (Revision 1.0) und des Fachberichts Immissionsschutz vom 7. März 2019, resp. der Stellungnahme des AUE vom 15. Juni 2023 erfolgte die rechnerische Beurteilung der Strahlenbelastung der Antennen im vorliegenden Fall entsprechend den Empfehlungen des BAFU vom 17. April 2019 und 31. Januar 2020 nach dem «Worst-Case-Szenario». Diese Berechnungsmethode beinhaltet keinen Korrekturfaktor. Das AUE hielt auch explizit fest, dass es der Beschwerdegegnerin nicht erlaubt wäre, den Korrekturfaktor gleich bei Inbetriebnahme aufzuschalten.