urteilen, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen 10/19 BVD 110/2021/74 (sog. «Worst-Case-Szenario» basierend auf einem umhüllenden Antennendiagramm20). Dadurch werde deren tatsächliche Strahlung überschätzt, aber die Beurteilung sei für die betroffene Bevölkerung auf der sicheren Seite und die Langzeitbelastung werde in jedem Fall tiefgehalten.