a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, gemäss der neuen Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt vom 23. Februar 2021 für adaptive Antennen sei im Standortdatenblatt insbesondere zu deklarieren, mit wie vielen Datenbeams (Sub-Arrays) die Antennentypen arbeiten könnten. Zudem müssten die Deklarationen so erfolgen, dass insbesondere die 6-Minuten Mittelwerte nachvollzogen werden könnten. Schliesslich seien die umhüllenden Antennendiagramme beizulegen, die den vollständigen Absenkbereich der Datenbeams aus der Horizontallinie abbildeten.