In seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2024 führt der Beschwerdeführer 1 zudem aus, der Präsident der Hochbau- und Raumplankommission habe sich geweigert, die Einsprachen zu behandeln, sondern er habe kurzerhand die Baubewilligung erteilt. Beim gleichermassen abgelaufenen Verfahren Nr. 100.2022.52 sei das Rechtsamt der BVD zum Schluss gekommen, die Gemeinde Schwarzenburg habe das rechtliche Gehör verletzt. b) In der Beschwerdeantwort stellt sich die Beschwerdegegnerin auf den Standpunkt, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sei nicht ersichtlich. Die Vorinstanz habe in einem detailliert begründeten Entscheid die einzelnen Einsprachepunkte widerlegt.