Die Baubewilligungsbehörde habe alles der kantonalen Fachstelle Immissionsschutz abgeschrieben. In einem weiteren Punkt machen die Beschwerdeführenden mit Verweis auf einen Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich geltend, Gemeinden und Kantonsverwaltungen dürften sich nicht auf Aussagen von kantonalen Fachstellen verlassen, sondern seien gehalten, sich mit den Vorbringen der Einsprechenden selber auseinanderzusetzen oder von unabhängiger neutraler Stelle überprüfen zu lassen.