a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, die Vorinstanz habe die von ihnen vorgebrachten Beweisanträge weder geprüft noch gewürdigt und insbesondere auch nicht in rechtsgenüglicher Art und Form beantwortet. Insbesondere sei kein Humanmediziner oder Tierarzt angehört worden, um die fachlichen Argumente aus Sicht eines Sachverständigen anzuhören. Die Baubewilligungsbehörde habe alles der kantonalen Fachstelle Immissionsschutz abgeschrieben.