f) Schliesslich ist das vorliegende Baugesuch wie jedes andere zu beurteilen, auch wenn es im Fall des Kurzwellensenders in Schwarzenburg in der Vergangenheit zu Problemen gekommen ist. Dieser in der Vergangenheit liegende Sachverhalt steht in keinem Zusammenhang mit der Bewilligungsfähigkeit des umstrittenen Bauvorhabens, so dass diese Umstände bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden können. 4. Rechtliches Gehör