e) Für das Ausfüllen des Standortdatenblattes ist die Baugesuchstellerin verantwortlich. Gegenstand der Beurteilung und damit auch der allfälligen Bewilligung sind die darin enthaltenen Angaben. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Grundlage, um von einem anderen Sachverhalt auszugehen als demjenigen, der die Beschwerdegegnerin zur Beurteilung unterbreitet. Die neue bauliche Situation wurde im Standortdatenblatt mit den OMEN Nrn. 10/11 und Nr. 6 bereits berücksichtigt. Das AUE hat die bauliche Situation mit einer Besichtigung vor Ort am 24. Mai 2023 überprüft.