Zudem seien die in der Zwischenzeit neu entstandenen OMEN bei den Berechnungen noch nicht berücksichtigt worden. In seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2024 bekräftigt der Beschwerdeführer 1, wenn derart tiefe Sendeleistungen angegeben würden, so dass die Sendeantenne gar nicht mehr als solche funktionieren könne, müsse die Behörde einschreiten. Der deklarierte Antennentyp weise einen GAIN von 21 dB, das heisst einen Faktor 125 auf. Bei einer Sendeleistung von 50 Watt ERP stehe somit am Antenneneingang eine Leistung von 0.4 Watt zur Verfügung, die für 20 Beams ausreichen müssten, was pro Beam (für 4 Such- und 16 Datenbeams) noch gerade 0.02 Watt ergebe.