«Echtes» 5G könne nicht mit den bisherigen Mobilfunkfrequenzen von 700 - 2100 MHz betrieben werden. Gemäss einem von der Beschwerdeführerin 2 beauftragten Sachverständigen sei mit einer Sendeleistung bei den adaptiven Antennen Nrn. 7-9 von 25 000 Watt zu rechnen, damit das Netz störungsfrei funktionieren könne. Daher sei beim Haus D.________ mit einer massiven Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte zu rechnen. Die im Standortdatenblatt angegebene Sendeleistung von 50 Watt ERP sei irreführend und nur so gewählt, dass an den OMEN die Grenzwerte eingehalten seien. Zudem seien die in der Zwischenzeit neu entstandenen OMEN bei den Berechnungen noch nicht berücksichtigt worden.