Schliesslich handelt es sich beim Bundesgericht um die oberste rechtsprechende Behörde der Schweiz. Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts sicher. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und übernehmen dessen Grundsätze. Auf die pauschal geäusserte Kritik des Beschwerdeführers 1 kann die BVD nicht eingehen. Der vorliegende Sachverhalt wird durch die BVD unabhängig beurteilt, wobei sie die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu berücksichtigen hat. 3. Massgebender Sachverhalt