Die Gemeinde Schwarzenburg unterstützt in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2023 das Bauvorhaben, sofern die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung nicht überschritten werde, die Aufschaltung des Korrekturfaktors könne nicht im Bagatellverfahren genehmigt werden. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 19. Juni 2023, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Sie führt insbesondere aus, es seien sämtliche OMEN berücksichtigt worden und die immissionsrechtlichen Grenzwerte seien eingehalten. Alle erforderlichen Informationen seien im Standortdatenblatt ersichtlich.