Das AUE hat in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2023 ausgeführt, der Anlagegrenzwert sei im Standortdatenblatt korrekt ausgewiesen und der Grenzwert werde rechnerisch an sämtlichen OMEN eingehalten. Die Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV3 und sei mit Auflagen bewilligungsfähig. Die Gemeinde Schwarzenburg unterstützt in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2023 das Bauvorhaben, sofern die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung nicht überschritten werde, die Aufschaltung des Korrekturfaktors könne nicht im Bagatellverfahren genehmigt werden.