Er machte zudem geltend, es seien neue Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)2 zu berücksichtigen und die Antennentypen seien veraltet. Mit Verfügung vom 17. Mai 2023 führte das Rechtsamt den Schriftenwechsel durch und bat zusätzlich das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme zu den beiden Beschwerden einzureichen.