- Insbesondere sei durch die Beschwerdegegnerin nachzuweisen, wie sie das ganze Dorf mit einer Sendeleistung von 50 Watt ERP mit 5G versorgen wolle. - Die Beschwerdegegnerin habe nachzuweisen, wie sie 5G-Strahlung messen wolle und damit die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sicherstellen könne. - Die Beschwerdegegnerin habe den Nachweis eines testierten und auditierten Qualitätssiche- rungs-Systems zu erbringen.