- Die Hochbau- und Raumplanungskommission der Gemeinde Schwarzenburg sei aufzufordern, die Argumente und Verfahrensanträge der Einsprechenden eingehend zu prüfen und im Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen und sich nicht nur auf Fachberichte von kantonalen Stellen und Angaben von Mobilfunkbetreiber zu berufen. - Die im Falle des Erteilens einer Baubewilligung durch die Stiftung D.________ gestellten Eventualanträge seien durch die Baubewilligungsbehörde zu prüfen und in den Bauentscheid aufzunehmen. Bei einer allfälligen Ablehnung sei zu den einzelnen Punkten eine Stellungnahme abzugeben.