2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden je separat am 29. April 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Der Beschwerdeführer 1 beantragt, der Entscheid der Gemeinde sei aufzuheben oder eventuell sei er zur Nachbesserung unter Zuhilfenahme von externen funktechnisch versierten Fachpersonen zurückzuweisen. Die Beschwerdeführerin 2 beantragt, der Bauentscheid sei aufzuheben und zur Ablehnung oder Nachbesserung zurückzuweisen. In diesem Zusammenhang beantragt sie das Folgende: