Es ist daher mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen. Auch die Gemeinde, der bei der Beurteilung der ästhetischen Einordnung ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht, hat sich positiv zum Bauprojekt geäussert. Mit der Realisierung der geplanten Bauten werden im Übrigen auch nicht die Erholungsgebiete entlang der Zihl und dem Nidau-Büren-Kanal gestört. Die offiziellen Wanderwege verlaufen entlang des nördlichen Zihlufers resp. des nördlichen Nidau- Büren-Kanalufers und somit nicht durch das F.________-Quartier.44 Zudem gibt es entlang des südlichen Zihlufers den R.________weg, an den die geplante Überbauung nicht grenzt.