Es handelt sich um ein durchschnittliches Quartierbild, das nicht besonders geschützt ist. Zwar haben die vier projektierten Mehrfamilienhäuser ein gewisses Volumen, sie halten aber die baupolizeilichen Masse gemäss den reglementarischen Vorgaben für die Mischzone A3 (M3) ein. Zudem bleibt gemäss Art. 4 Abs. 3 GBR die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG vorbehalten, womit in der Konsequenz auch eine Gesamtüberbauung über eine grössere Fläche erlaubt ist. Die Baugrundstücke Port Grundbuchblatt Nrn.