Die Umgebung des umstrittenen Bauvorhabens weist gemäss Luftbild43 sowie den von den Beschwerdegegnerinnen mit der Beschwerdeantwort ins Recht gelegten und unbestrittenen Beweismittel (Beilage 3: Luftaufnahme; Beilage 4: Fotodokumentation zu bestehenden Liegenschaften im Quartier) in Bezug auf die Anordnung der Bauten, die Bauvolumen, der Gestaltung, der Stellungen, Staffelungen, Versetzungen sowie Proportionen eine heterogene Bebauungsstruktur auf. Ebenso variieren die Grössen bzw. Grundformen der Häuser der Umgebung im Quartier. Es handelt sich um ein durchschnittliches Quartierbild, das nicht besonders geschützt ist.